Wieder Exekution eines Unschuldigen?

penademuerte

Ruben R. Cardenas

Update 9. November 2017:
Ruben R. Cardenas wurde hingerichtet.

Quelle:https://www.thehindu.com/news/international/mexican-citizen-executed-in-texas-for-cousins-1997-slaying/article20008970.ece


Der US-Bundesstaat Texas will am 8. November 2017 Ruben R. Cardenas (47) hinrichten, für einen Mord, den er wahrscheinlich nicht begangen hat. Im Jahr 1998 wurde er zum Tode verurteilt, wegen Mordes im Jahr 1997. Seitdem wird er im Todestrakt von Texas gequält – misshandelt durch die schrecklichen Umstände dort und dem Wissen, dass der Staat ihn ermorden will.

Es ist wieder so eine Geschichte, wo dem Autor dieser Zeilen einfach „die Spucke wegbleibt“! – Nicht nur, dass Ruben R. Cardenas wahrscheinlich unschuldig ist – man hat ihm auch seine konsularischen Rechte verweigert. Seine Hinrichtung wäre allein dadurch ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, wie Amnesty International deutlich auf seiner Webseite schreibt.

Ruben R. Cardenas ist mexikanischer Staatsbüger und wurde 1997 des Mordes, an seiner Cousine Mayra Laguna (16), angeklagt. Erstaunlicherweise hat niemand der die Entführung des Mädchens beobachtete, im Verhör durch die Polizei, Ruben R. Cardenas als Täter identifiziert. Eine dieser Zeugen war die jüngere Schwester des Opfers. Das Gericht stützte sich auf Aussagen des Angeklagten selbst (nach tagelangem Verhör). Diese Aussagen waren jedoch geprägt von Details, die mit den Sachbeweisen unvereinbar sind. Ruben R. Cardenas sagte beim Polizeiverhör aus, er hätte Sex mit dem Opfer vor dem Mord gehabt. Bei Untersuchungen des Opfers ließen sich jedoch keinerlei Spuren, die auf Geschlechtsverkehr hinweisen, feststellen. Auch Belege für sexuelle Gewalt fanden sich nicht. Zudem erhielt Ruben R. Cardenas erst 11 Tage nach seiner Verhaftung einen Rechtsbeistand.

Ein Antrag seiner Verteidigung versucht nun eine DNA-Untersuchung zu erreichen. Dafür würden Fingernägel des Opfers zur Verfügung stehen. Ein DNA-Experte unterstützt diesen Antrag. Er meint, ein einziger Fingernagel des Opfers würde für eine solche Untersuchung reichen.

Sein Verhör wurde ohne konsularischen Beistand vollzogen. Eigentlich hätte Ruben R. Cardenas das sofortige Recht gehabt, sich an das mexikanische Konsulat zu wenden. Obwohl dieses Recht im Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen verbrieft ist, hat ihn niemand darüber informiert. So fand das Verhör sogar ohne JEDEN rechtlich Beistand statt. Im Jahr 2004 urteilte der Internationale Gerichtshof, die USA hätten im Fall von Ruben R. Cardenas gegen das Wiener Abkommen verstoßen. Dieses Urteil wird durch die USA ignoriert! – Im Jahr 2008 urteilte der Oberste Gerichtshof der USA, das Urteil des Internationalen Gerichtshofes sei für die USA zwar eine „völkerrechtliche Verpflichtung“, wäre aber „nicht automatisch innerstaatliches Recht“. Für die Umsetzung dieses Entscheids wäre der Kongress zuständig. Dieser hat aber bis heute keine entsprechenden Durchführungsgesetze beschlossen.

Dies ist wieder so ein Fall, der dem selbsternannten Weltpolizisten USA „alle Ehre“ macht. Dieser Staat tritt die Menschenrechte mit Füßen! – Es ist ein Unrechtsstaat! – Für dessen Justiz blinde Rache wichtiger scheint, als klarer Menschenverstand…

Zur Petition von Amnesty International:
https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/drohende-hinrichtung-texas

Über folgende Wege kann der Gouverneur von Texas erreicht werden:
https://gov.texas.gov/contact/
oder über Twitter: https://twitter.com/GovAbbott

Wir danken allen, die sich dafür einsetzen, dass die Hinrichtung von Ruben R. Cardenas gestoppt wird.

Wichtig: Wir bitten auch darum sich auch für Patrick Hannon einzusetzen. Er soll durch den US-Bundesstaat Florida, ebenfalls am 8. November 2017, exekutiert werden: https://wp.me/p2X1th-372

IHfL
Peter K.

Über www.lancelot-armstrong.de

Nachrichtenblog der Initiative Hoffnung fürs Leben (IHfL) * www.ihfl.de * www.todesstrafe-info.de * www.lancelot-armstrong.de
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.