USA: Kein Recht auf eine schmerzfreie Hinrichtung!

bucklew

Russell Bucklew

Update 02.10.2019:

Der US-Bundesstaat Missouri hat Russell Bucklew hingerichtet.

 

Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/usa-todesstrafe-missouri-richtet-verurteilten-moerder-hin-a-1289632.html


Der US-Bundesstaat Missouri will am 01.10.2019 Russell Bucklew mittels tödlicher Injektion hinrichten. Bucklew hatte in der Vergangenheit bereits zwei Exekutionstermine, die jedoch gestoppt wurden.

Russell Bucklew wurde zum Tode verurteilt, weil er einen Mann im Jahr 1996 ermordet hat. Es handelte sich wohl um eine Beziehungstat, denn er tötete den neuen Partner seiner ehemaligen Freundin. Danach soll er seine Freundin vergewaltigt haben… Bucklew sagt, dass er seine Tat bereue.

Bereits im Mai 2014 und im März 2018 hatte Bucklew Hinrichtungstermine, die jedoch kurz vor der Durchführung gestoppt wurden. Schon damals spielte seine Krankheit eine Rolle, weil die Verfassung der USA eigentlich grausame Strafen verbietet. Der Gefangene leidet an einem kavernösen Hämangiom – einer Erkrankung die zu geschwächten und missgebildeten Blutgefäßen führt und im Rachen und der Nase Tumore verursacht. Sein Verteidiger sagt, die in Missouri angewendete Hinrichtungsmethode führe dazu, dass er eine grausame und ungewöhnliche Bestrafung erfahren wird. Es bestehe die Gefahr, dass er während der Hinrichtung unter Qualen ersticken müsse.
In seiner Verzweiflung versuchte Bucklew eine Hinrichtung in der Gaskammer zu erreichen, in der Hoffnung dies wäre weniger schmerzhaft. Auch dies wurde abgelehnt.

Bucklew versuchte in der Vergangenheit auch durchzusetzen, dass seine Hinrichtung auf Video aufgezeichnet werde, damit die Grausamkeit der Exekution deutlich werde und die Schmerzhaftigkeit dieser Vorgehensweise gegen ihn bewiesen werde könne. Dies wurde jedoch abgelehnt. Offensichtlich fürchten seine Mörder ein solches Beweismittel.

Knappe Entscheidung für Foltertod
Im April diesen Jahres entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass Bucklew kein Recht auf eine schmerzfreie Hinrichtung hat! – Diese Entscheidung war sehr knapp mit fünf gegen vier Stimmen beschlossen worden. In der Begründung hieß es, die Verfassung garantiere einem Verurteilten keinen schmerzlosen Tod. Dabei äußerte sich Richter Neil M. Gorsuch wie folgt: Ein schmerzfreier Tod wäre „ein Luxus, der nicht jedem garantiert werden könne…“ – Ein rechtliches Problem würde erst dann entstehen, wenn größere Schmerzen zugefügt würden als „nötig, um eine Todesstrafe zu vollziehen“.

Es stellt sich die Frage, WAS bitte „nötige Schmerzen“ sind und WAS „unnötige Schmerzen“ bedeutet – Und vor allem WER dies entscheiden kann und will und vor allem WANN…
Fassungslos stehen wir vor dieser menschenverachtenden Entscheidung, in der versucht wird einen schmalen Grad zwischen Folter und scheinbarer Normalität zu konstruieren…
Dabei – und das sollten wir nicht vergessen – ist allein das Leben im Todestrakt und das warten auf die Hinrichtung, oft über Jahrzehnte, reine Folter. Wer dies in Frage stellt, stellt sich auf die Seite derer, für die diese Grausamkeiten offensichtlich Normalität darstellen. In diesem Zusammenhang möchten wir unsere kostenlose Broschüre zum DOWNLOAD anbieten. Dort kommen mehrere Gefangene zu Wort.

IHfL
Peter K.

Quellen:
https://theappeal.org/missouri-is-set-to-execute-russell-bucklew-but-his-lawyers-say-his-case-was-mishandled/
https://www.mopo.de/news/panorama/er-will-in-gaskammer-us-gericht–moerder-hat-kein-recht-auf–schmerzfreie–hinrichtung-32352520
http://flexikon.doccheck.com/de/Kavern%C3%B6ses_H%C3%A4mangiom
http://www.ihfl.de/temp/lambrix_hannon_armstrong.pdf

 

 

 

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