Abschaffung der Ausfuhr von Todesdrogen

todespritze_liegeSchweiz will keine Medikamente mehr für Hinrichtungen ausführen

Wie aus einem Bericht der Handelszeitung (www.handelszeitung.ch) hervorgeht, will das Schweizer Parlament den Verkauf von Medikamenten ins Ausland, die für Hinrichtungen eingesetzt werden können, verbieten.

Dieser vom Parlament angenommene Beschluss soll nun von der Gesundheitskommission des Ständerates (SBK) im Heilmittelgesetz verankert werden. Die SBK hat jedoch dem Parlament aktuell einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Ausfuhr solcher Medikamente nur dann verboten sein soll, wenn davon auszugehen ist, dass damit Menschen exekutiert werden sollen.

Diese Arzneimittel können auch medizinisch eingesetzt werden, insofern soll in Zukunft Swissmedic bei jeder Ausfuhrgenehmigung überprüfen, ob die Drogen für Hinrichtungen verwendet werden sollen. Dabei soll sich die neue Vorgehensweise an den entsprechenden Regeln der EU orientieren.


Peter Koch

Zeichnung von Lancelot Armstrong

Postkarten mit Motiven der Gemälde von Lancelot Armstrong, die er in der Todeszelle malt: Einfach HIER klicken…

 

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